Notar Thomas Krämer
Als Notar ist es mein Ziel, Ihnen Rechtssicherheit und Klarheit in Ihren persönlichen und geschäftlichen Belangen zu verschaffen. Dabei decke ich ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern ab, um Ihnen bei unterschiedlichsten Problemen und Anforderungen behilflich sein zu können.
Eines der Kerngebiete meiner Tätigkeit ist die Beurkundung von Verträgen und anderen Rechtsvorgängen. Manche Verträge bzw. Erklärungen müssen zwingend notariell beurkundet werden. So schreibt das Gesetz z.B. vor, dass bei einem Hauskauf (Grundstückskauf) die Einigung von Verkäufer und Käufer über die Übertragung des Eigentums vor einem Notar erklärt werden muss. Auch Erbverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden.
Als Notar bin ich in erster Linie im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Dabei bedeutet Vorsorge zweierlei: Zum einen im Sinne einer Regelung zukünftig eintretender Ereignisse, z.B. die Erstellung eines Testaments zur Gestaltung der Erbfolge des in der Zukunft versterbenden Erblassers. Aber auch im Sinne einer rechtssichernden Gestaltung von Verträgen und Erklärungen, so dass zukünftige Rechtsstreitigkeiten bestenfalls vermieden werden.
An einem Testament lässt sich dies anschaulich darstellen. Nicht nur, dass bei einem selbst erstellten Testament viele Gestaltungsmöglichkeiten mangels Kenntnis nicht bedacht werden, ein nicht eindeutig formuliertes Testament führt auch häufig zu langen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gerichtsverfahren fördern bekannterweise weder die Stimmung der streitenden Parteien untereinander, noch führt ein solches Verfahren zur Entspannung.
Hier setze ich als Notar an, indem ich zum einen den Willen des Testierenden herausarbeite und anschließend diesen Willen in juristisch rechtssicherer Sprache zu Papier bringe. Nebenbei ersparen sich Ihre Erben durch ein notarielles Testament in aller Regel einen Erbschein, dessen Beantragung nicht nur mehrere Wochen oder Monate dauern kann, sondern auch nicht günstiger sein muss. Dies lässt sich auch auf die anderen Tätigkeitsbereiche übertragen.
Notarielle Beurkundungstätigkeiten umfassen insbesondere:
- Grundstücks-/Wohnungseigentumskaufverträge
- Schenkungsverträge
- Testamente und Erbverträge
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Adoptionen
- Gesellschaftsgründungen und -liquidation und sonstige Änderungen
Daneben gehören auch Beglaubigungstätigkeiten zu meinen Aufgaben. Also das Erstellen von beglaubigten Abschriften von Originaldokumenten, z.B. von Zeugnissen, vor allem aber auch das Beglaubigen von Unterschriften.
Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren.
Thomas Krämer
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