Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten durch einige der persönlichsten und emotional herausforderndsten Momente ihres Lebens. Das Familienrecht umfasst eine breite Palette von Angelegenheiten, die von Eheschließungen über Scheidungen bis hin zu Sorgerechts- und Unterhaltsfragen reichen. Als Rechtsanwälte in diesem Bereich dienen wir nicht nur als juristischer Beistand, sondern auch als vertrauensvolle Berater, die unseren Mandanten durch die komplexen rechtlichen und emotionalen Aspekte ihrer Fälle führen.
Zu unseren Haupttätigkeiten gehört zunächst die Beratung bei Eheschließungen und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dies kann rechtliche Vorsorge in Form von Eheverträgen umfassen, die dazu dienen, die Vermögensverhältnisse der Partner klar zu regeln und mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu minimieren.
Bei Scheidungen und Trennungen sind wir besonders gefordert. Wir helfen bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Aushandlung von Unterhaltsansprüchen und der Festlegung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht, aber auch in außergerichtlichen Verhandlungen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann.
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist das Sorgerecht. Hier unterstützen wir Eltern oder andere Sorgeberechtigte dabei, die bestmöglichen Bedingungen für das Wohl der Kinder zu erreichen. Dazu gehört auch die Regelung des Umgangsrechts, um sicherzustellen, dass beide Elternteile angemessen in das Leben ihrer Kinder einbezogen werden.
Unterhaltsfragen, sei es für Kinder oder den getrenntlebenden Ehepartner, sind ebenfalls zentrale Aufgabenbereiche. Wir berechnen die Unterhaltsansprüche, verhandeln diese und setzen sie vor Gericht durch, um eine faire und angemessene Unterstützung zu gewährleisten.
Schließlich ist die Vorsorgeplanung ein weiterer Bereich, in dem wir als Familienrechtsanwälte tätig sind. Dazu gehört die Erstellung von Testamenten und Vorsorgevollmachten, die sicherstellen, dass der Wille unserer Mandanten im Falle ihrer Unfähigkeit oder ihres Todes umgesetzt wird.
Zusammenfassend umfasst unsere Tätigkeit im Familienrecht folgende Bereiche:
- Beratung bei Eheschließungen und eingetragenen Lebenspartnerschaften, einschließlich der Erstellung von Eheverträgen.
- Unterstützung und Vertretung bei Scheidungen und Trennungen, inklusive Vermögensaufteilung und Unterhaltsverhandlungen.
- Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für Kinder.
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und getrenntlebende Ehepartner.
- Erstellung von Testamenten und Vorsorgevollmachten im Rahmen der familienrechtlichen Vorsorgeplanung.
Michael Finzi
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