Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite und unterstützen Sie in verschiedenen Phasen, die sowohl die Planung als auch die Abwicklung eines Nachlasses betreffen. Das Erbrecht kann komplex sein, und ohne fachkundige Unterstützung ist es leicht, sich in den zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu verlieren. Unsere Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die von der Beratung und Erstellung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zur Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten reichen.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Dies ist ein entscheidender Schritt um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihr Erbe strukturieren können, und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Ein weiterer wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Erbfolge. Oftmals sind sich Erblasser und Erben unsicher, wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bei Erbstreitigkeiten bieten wir nicht nur rechtliche Beratung, sondern vertreten Sie auch vor Gericht. Konflikte zwischen Erben oder zwischen Erben und Dritten können emotional belastend sein. Unsere Aufgabe ist es, in solchen Situationen eine mediativ wirkende Rolle einzunehmen und nach einer Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Nachlassverwaltung. Dies umfasst die Verwaltung des Vermögens bis zur endgültigen Verteilung an die Erben. Dazu gehört auch die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Nachlass.
Zu unseren Leistungen gehört ebenfalls die Beratung und Vertretung in Fragen des Pflichtteilsrechts. Wenn Sie als naher Angehöriger übergangen wurden, prüfen wir Ihre Ansprüche auf einen Pflichtteil und unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Gleiches gilt auch für die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, sollten Sie als Erbe sich solchen ausgesetzt sehen.
Zusammenfassend umfassen unsere Tätigkeiten im Erbrecht folgende Bereiche:
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur Erbfolge
- Vertretung bei Erbstreitigkeiten
- Nachlassverwaltung
- Beratung und Vertretung im Pflichtteilsrecht
- Errichtung von Vor- und Nacherbschaften
Thomas Krämer
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