News anzeigen (0) Archiv anzeigen (74) News-Kategorien anzeigen





Verkehrsunfall - Was tun ?


Bei einem Verkehrsunfall hat jeder Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Regulierung der Schäden zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts sind Teil des Schadens und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Des Weiteren hat jeder Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Begutachtung der Unfallschäden zu beauftragen, soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen nun zunehmend, die Abwicklung des Verkehrsunfalles für den Geschädigten an sich zu ziehen. Zielvorgabe ist, die Unfallregulierungspraxis kostengünstiger zu gestalten. Dies soll u.a. erreicht werden durch die Beauftragung "eigener" Sachverständiger und die Durchführung von Reparaturen nur in bestimmten Werkstätten, die in vertraglicher Beziehung zur jeweiligen Versicherung stehen. Auch will mann erreichen, den Geschädigten vom Gang zum Rechtsanwalt abzuhalten.

Diese von den Kfz-Haftpflichtversicherungen angestrebte Regulierungspraxis birgt für den Geschädigten Gefahren.

Für den Geschädigten ist eine optimale Regulierung seiner Unfallschäden meist nur dann möglich, wenn er die Regulierung der Schäden selbst in die Hand nimmt bzw. die Regulierung einem in Verkehrsunfallsachen erfahrenen Rechtsanwalt überlässt.

Es ist also Vorsicht geboten, wenn man nach einem Verkehrsunfall als Geschädigter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angesprochen wird und die Versicherung dann unter Hinweis auf "schnelles Geld" versucht, dem Geschädigten die Regulierung aus der Hand zu nehmen.

8/2008

 

vom 25.07.16 um 14:56