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SGB II / Hartz IV - Reform 2011


Neue Regelbedarfe: Erwachsene, die allein oder allein erziehend leben, erhalten 364 Euro. Für zwei zusammenlebende Leistungsberechtigte beträgt die Regelleistung jeweils 328 Euro. Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen, wie zum Beispiel Unter-25-Jährige im elterlichen Haushalt, erhalten 291 Euro. Für Minderjährige gilt weiterhin eine Staffelung der Regelleistung nach Altersgruppen: 0-5-Jährige 215 Euro, 6-13-Jährige 251 Euro und 14-17-Jährige 287 Euro.

Kosten der Warmwasserbereitung: Die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung werden nun den Kosten der Unterkunft und Heizung zugeordnet. Es erfolgt somit kein Abzug mehr. Wird das warme Wasser dezentral aufbereitet, wird ein Mehrbedarf zugestanden, der von 0,8 % bis 2,3 % des Regelbedarfs der Leistungsbezieher beträgt.

Leistung für Bildung und Teilhabe: Kinder und Jugendliche erhalten eigenständige Leistungen für Bildung und Teilhabe, die zweckgerichtet und individuell erbracht werden.

- Ein- und mehrtägige Schul- und Kita-Ausflüge

- Persönlicher Schulbedarf: 70 Euro zum Schul- und 30 Euro zum Halbjahresbeginn

- erforderliche Schülerbeförderung

- erforderliche Lernförderung

- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen oder Schulmensen

- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, künstlerischer Unterricht, kulturelle Bildung und Ferienfreizeiten in Höhe von 10 Euro im Monat

Instandhaltungsaufwendungen: Zu den Kosten der Unterkunft gehören nun auch Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen von Eigenheimen (z.B. notwendige Heizungsreparatur), soweit die jährliche Angemessenheitsgrenze der laufenden Unterkunftskosten nicht überschritten wird.

Des Weiteren gibt es Neuerungen im Einkommenseinsatz, bei den Sanktionen, bei der Darlehensrückzahlung und bei der Vorrangigkeit von Wohngeld und Kinderzuschlag. Außerdem wirken Leistungsanträge nun auf den Monatsersten zurück.

4/2011

vom 25.07.16 um 16:31