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Mehr Rechte für Schiffpassagiere


Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 6. Juli 2010 beschlossen, dass Schiffsreisende ab 2012 ähnliche Fahrgastrechte wie Flug- und Bahnreisende haben sollen; die Entscheidung über eine entsprechende Verordnung für Busreisende steht noch aus.

Entsprechend der Rechte von Flug- und Bahnpassagieren sollen Schiffsreisende zukünftig bei Verspätungen, die nicht auf außergewöhnlichen Umständen oder schlechtem Wetter beruhen, eine anderweitige Beförderung und/oder Entschädigung erhalten. Ausgenommen hiervon sind Flussfähren, historische Schiffe und Schiffe mit weniger als zwölf Passagieren.

Die neuen Regelungen ab 2012 im Einzelnen:

Bei mehr als 90minütiger Verspätung des Schiffes muss eine andere Transportmöglichkeit angeboten werden.

Wird eine Übernachtung erforderlich, steht dem Passagier dafür ein Betrag in Höhe von 80 Euro für max. drei Nächte zu.

Grundsätzlich sind den Fahrgästen bei erheblichen Verspätungen kostenlos Imbisse, Mahlzeitenund Erfrischungen anzubieten.

Mindestens 25 % des Fahrpreises sind zu erstatten, wenn das Schiff den Zielhafen zu spät erreicht. Der Erstattungsanspruch richtet sich dann nach der Dauer der Verspätung und der ursprünglich angesetzten Dauer der Reise. Der Reisende kann die Entschädigung in bar ausgezahlt verlangen und muss keine Reisegutscheine akzeptieren.

Auch die Rechte für Fahrgäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität wurden durch die neue EU-Verordnung gestärkt. Wenn diese dem Reiseveranstalter und dem Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn ihre Hilfebedürftigkeit mitteilen, steht ihnen im Hafen und an Bord kostenlose Unterstützung zu.

Flug- und Bahnreisende mussten in der Vergangenheit erfahren, dass Veranstalter ihren Verpflichtungen nur zögernd nachkommen. Es muss befürchtet werden, dass auch Schiffspassagiere ihre Rechte nur mit fachkundiger anwaltlicher Hilfe werden durchsetzen können.

 

7/2010

 

 

vom 25.07.16 um 16:35