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Fahrlässiges Bergwandern


Wanderungen in der Natur und insbesondere in den Bergen erfordern erhöhte Vorsicht, Rücksicht und Absicherung, nicht nur zur Verhinderung von Unglücksfällen sondern auch von einer gerichtlichen Verurteilung.

 

Im Tannheimer Tal in Österreich war es im September 2004 zu einem tragischen Unfall gekommen, der Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wurde. Die Beklagte war mit ihrer Familie auf einem Wandersteig abgestiegen, der teilweise aufgrund des steilen Hanges in Serpentinen angelegt und zum Unglückszeitpunkt feucht und rutschig war. Die Beklagte hatte ihre vierjährige Tochter zwar dazu angehalten, sich an der am Fels angebrachten Stahlkette festzuhalten. Sie hielt ihre Tochter zudem an der anderen Hand und ging schräg zum Tal hin versetzt hinter dem Mädchen. Jedoch hielt sie sich selbst nicht an der Kette fest. Sie rutschte mit dem Fuß weg, verlor den Halt, stürzte den steilen Hang hinab und stieß gegen einen Mann, der weiter unten auf demselben Wandersteig unterwegs war. Dieser verlor das Gleichgewicht, stürzte in die Tiefe und verstarb aufgrund seiner schwersten Verletzungen nach mehreren Operationen im Krankenhaus.

 

Die Richter befanden, dass sich die Beklagte fahrlässig verhalten habe, als sie sich auf diesem erkennbar gefährlichen Weg nicht ausreichend absicherte, obwohl durch die Kette eine einfache Sicherungsmöglichkeit vorhanden war. Das Opfer müsse eine erhebliche Todesangst und Schmerzen empfunden haben, die eine Schmerzensgeldzahlung rechtfertigten. Die Beklagte wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, zu zahlen an die Witwe.

 
 

Jeder Wanderer bzw. Bergwanderer sollte sich vor der Wanderung einige Punkte zur Unfallvorbeugung vor Augen halten, um die Gefahr für sich und andere zu vermindern und gesund aus dem Urlaub zurückzukehren: die Gehzeiten und Schwierigkeit des Weges sind dem Alter und Leistungsvermögen des schwächsten Mitgliedes der Wandergruppe anzupassen; eine gründliche Tourenplanung verhindert unliebsame Überraschungen (Schwierigkeit der Tour, Länge, Routenverlauf, Wetterentwicklung, ... ); für den Notfall: Handy mitnehmen und die alpenweite Notrufnummer 112 (in Italien 118) wählen.

 

Der Deutsche Alpenverein hat eine umfangreiche Broschüre herausgegeben, in der die wichtigsten Regeln und Informationen zum Bergwandern zusammengefasst werden.

6/2007

 

vom 25.07.16 um 16:47