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Wie alt darf ein Neuwagen sein?


Immer wieder kommt es vor, dass Pkws als Neuwagen, Neuwagen mit Tageszulassung oder auch als Vorführwagen mit kurz vorher erfolgter Zulassung angeboten und auch gekauft werden.

Diese Angebote erwecken, so die Rechtsprechung, beim Käufer die Vorstellung, er erwerbe ein Neufahrzeug oder auch einen als Neufahrzeug zugelassenen Vorführwagen. Aus unterschiedlichen Anlässen, etwa bei einem Werkstattaufenthalt oder bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges, stellt dann in der Folgezeit der Käufer häufig fest, dass das von ihm erworbene Fahrzeug lange vor seinem Kauf und auch vor der Zulassung hergestellt wurde. Hat er Ansprüche gegen den Verkäufer?

Das OLG Oldenburg führt dazu aus, dass einem Käufer regelmäßig der Unterschied zwischen Herstellung und Erstzulassung bekannt ist und er weiß, dass dazwischen ein Zeitraum von mehreren Monaten liegen kann.

Gleichzeitig ziehe aber der Käufer, dem es regelmäßig auf das Fahrzeugalter ankäme, insoweit Rückschlüsse aus dem Zulassungsdatum. Das Gericht hat deshalb für den von ihm zu entscheidenden Fall - zwischen Herstellungsdatum und Zulassungsdatum lagen 2 1/2 Jahre - den Verkäufer für verpflichtet angesehen, den Käufer entsprechend aufzuklären, andernfalls handele er arglistig. Das Gericht hat dem Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zugesprochen. Zu der Frage, wann (noch) ein Neufahrzeug verkauft ist oder ein sog. "Lagerfahrzeug" gibt die Rechtsprechung unterschiedliche Antworten. Es sollte in solchen Fällen fachlicher Rat in Anspruch genommen werden.

12/2006

vom 25.07.16 um 16:21