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Ehewohnung nach Trennung


Kommt es zwischen Eheleuten zur Trennung, verlassen häufig beide die frühere eheliche Wohnung, und das Mietverhältnis hierüber wird beendet.

Nicht selten verbleibt jedoch ein Ehepartner in der gemeinsam angemieteten Wohnung. Der ausziehende Ehepartner glaubt nun oft, mit den Mietzahlungen für die frühere Ehewohnung nichts mehr zu tun zu haben, weil sie von ihm nicht mehr genutzt wird. Häufig wird dann auch zusätzlich noch von dem verbleibenden Ehepartner erklärt, man werde die Miete in Zukunft alleine aufbringen.

Es stellt ein erhebliches Risiko für den ausziehenden Partner dar, wenn er sich auf solche ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärungen verlässt. Denn solange er nicht von dem Vermieter verbindlich aus dem Mietverhältnis entlassen wird, haftet er für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis neben dem in der Wohnung verbliebenen Ehepartner. Wenn dieser also seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, kann - unter Umständen auch nach sehr langer Zeit - der ausgezogene Ehepartner urplötzlich mit erheblichen Forderungen konfrontiert werden.

Stimmt der Vermieter der Entlassung eines der Eheleute aus dem Mietverhältnis nicht zu, kann jeder der Eheleute nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens eine familiengerichtliche Regelung beantragen, nach der das Mietverhältnis von dem in der Wohnung verbliebenen Partner allein mit dem Vermieter fortgesetzt wird.

Bis es zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens und einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung kommt, können jedoch viele Monate vergehen. Für diesen Zeitraum bleibt dem ausgezogenen Ehepartner lediglich, den in der Wohnung verbliebenen Ehepartner auf Mitwirkung an der gemeinsamen Kündigung des Mietverhältnisses zu verklagen. Haben nämlich beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben, können sie auch nur gemeinsam dieses Mietverhältnis wieder beenden. Dies gilt auch dann, wenn - wie in vielen Mietverträgen - der Mietvertrag eine gegenseitige Bevollmächtigung zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen enthält.

Der dargestellte Fall zeigt, dass bei frühzeitiger fachkundiger Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt immense Schäden vermieden werden können.

2/2009

 

vom 25.07.16 um 15:52