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Abgasskandal: Klage gegen VW erfolgreich!


In einem vor dem Landgericht Dortmund geführten Rechtsstreit konnten wir für unseren Mandanten erfolgreich einen Kaufvertrag aus dem Jahre 2013 rückabwickeln. Die Klage gegen den Verkäufer des vom Dieselskandal betroffenen Golf Variant wurde zwar wegen Verjährung abgewiesen, VW ist jedoch verurteilt worden, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Daneben ist der Volkswagern Konzern verurteilt worden, die Finanzierungskosten zu erstatten. Das Gericht geht davon aus, wie im Übrigen mittlerweile die meisten LG, dass VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da VW Berufung zum OLG Hamm eingelegt hat.

 

 

Wir werden über den Fall weiter berichten.

Thomas Krämer, Rechtsanwalt

vom 17.05.18 um 20:00